Datenschutz

Datenschutz ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, aber auch der Schutz vor Datenmissbrauch. Dabei geht es um den Umgang mit persönlichen Daten von Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, Kooperationspartnern etc. Die Maßnahmen zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen kann sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfassen, abhängig davon, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden.

In Zeiten immer größerer Datenmengen spielt das Thema Datenschutz eine große Rolle. Es gilt, eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu beachten und aktuelle Urteile im Blick zu behalten. Dies betrifft übrigens auch die Verarbeitung von Daten durch externe Dienstleister, die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung.

Die deutschen Datenschutz-Gesetze waren immer schon vorbildlich. Doch am 25. Mai 2018 wird die rechtliche Situation hinsichtlich des Datenschutzes noch einmal deutlich verschärft: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft und damit werden einschneidende Änderungen des Datenschutzrechtes einhergehen.

Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende haben zukünftig als Verantwortliche jederzeit die Pflicht, die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze gegenüber den Aufsichtsbehörden nachzuweisen (Art. 5 Abs. 2 DSGV). Das heiß im Klartext: Jeder muss auf Anforderung der Datenschutzbehörde Unterlagen vorweisen können, die die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze belegen.

Ein Verstoß gegen die Nachweis- und Rechenschaftspflichten kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen: Bis zu 4 % des (weltweiten) Umsatzes für das Unternehmen und bis zu 20 Mio. Euro für Geschäftsführer, Vorstände oder sonstige beteiligte Manager oder Datenschützer sind möglich.

Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern haben wir ein umfangreiches Dienstleistungs-Angebot erstellt, um Sie bei der Umsetzung der neuen Datenschutz-Regeln in Ihrem Unternehmen zu unterstützen. Nehmen Sie das Thema ernst!

Wir unterstützen Sie mit den folgenden Leistungen dabei, das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen rechtskonform umzusetzen:

Datenschutz-Management

Ein modernes Datenschutzmanagement umfasst eine effektive Konzeption und praxisgerechte Organisation der erforderlichen Maßnahmen im Unternehmen. Hierzu gehört in erster Linie die Bestellung fachkundiger Datenschutzbeauftragter. Diese sollten neben der erforderlichen rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Expertise die Fähigkeit aufweisen, intern integrativ zu vermitteln. Die Bestellung externer Datenschutzbeauftragter ist häufig die wirtschaftlich vorteilhaftere Alternative.

Ein funktionales Datenschutzmanagement sollte zudem praktikable Maßnahmen implementieren zur

  • unternehmensweit einheitlichen Einführung rechtlich erforderlicher Datenschutzstandards,
  • Qualifizierung und Sensibilisierung der MitarbeiterInnen mit datenschutzrelevantem Aufgabenfeld,
  • Risikoprävention durch konsequente Vorabkontrolle und rechtsicherer Vertragsgestaltung sowie
  • Qualitätssicherung durch effektives Controlling und sachgerechte Audits.
Auditierung, Dokumentenprüfung, Prüfung der Abläufe
Bereitstellung externer Datenschutzbeauftragter

Wenn Unternehmen, besonders kleine und mittelständische, den Begriff „Externer Datenschutzbeauftragter“ hören, denken sie oft sofort an Kosten. Dabei ist der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten oft die wirtschaftlichste und zugleich sicherste Möglichkeit, den Anforderungen der Datenschutz-Gesetzgebung zu entsprechen.

Außerdem können die Abläufe in Ihrem Unternehmen weiterhin im Fluss bleiben und Ihre Mitarbeiter können sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • keine Bindung eigener Ressourcen
  • Risiko von Bußgeldern nahezu ausgeschlossen
  • Weniger Bürokratie, mehr Zeit für das Tagesgeschäft
  • Erstklassige Konditionen

Weitere Details zum gesamten Ablauf und der Implementierung eines externen Datenschutzbeauftragten durch uns erhalten Sie in einem kostenlosen persönlichen Gespräch.

Überprüfung und Anpassung Ihres Internetauftritts hinsichtlich der Anforderungen der DSGVO

Bei Ihren Internet-Aktivitäten gibt es einiges zu beachten. Die folgenden Fragen dienen nur als Beispiele, wo überall Fallstricke in Bezug auf den Datenschutz lauern können:

  • Erheben Sie Daten Ihrer Besucher, zum Beispiel mit einem Kontaktformular?
  • Entsprechen sämtliche Angaben den gesetzlichen Vorgaben?
  • Versenden Sie Newsletter?
  • Nutzt Ihre Webseite eine Daten-Verschlüsselung?
  • Beobachten Sie die Performance Ihrer Webseite mit Diensten externer Anbieter, zum Beispiel Google-Analytics?
  • Haben sie Social-Media-Accounts mit Ihrer Webseite verknüpft?

Da der Bereich der Internet-Auftritte öffentlich und für jedermann sichtbar ist, erwarten wir gerade hier eine Welle von abmahnungen durch findige Anwälte. Also seien Sie auf der Hut und sichern Sie sich ab!

Entwicklung umfassender IT-Sicherheitskonzepte
Schulung Ihrer Mitarbeiter in Sachen Datenschutz

Sie möchten Ihren Datenschutz selber in die Hand nehmen, aber dabei nicht allein gelassen sein? Dann ist unser Datenschutz-Rundum-Paket genau das Richtige für Sie!

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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